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Rechtliches

AGBs

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Aufträge und Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Angebote sind freibleibend.

2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrags kann sein:
– Organisationskonzepte
– Analysen
– Individualprogramme
– Standardprogramme
– Nutzungsrechte
– Werknutzungsbewilligungen
– Inbetriebnahme-Unterstützung
– Telefonische Beratung
– Programmwartung
– Programmträger
– Dienstleistungen

2.2. Erstellung individueller Konzepte erfolgt auf Basis der bereitgestellten Informationen und Testdaten des Auftraggebers.

2.3. Grundlage individueller Programme ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung. Änderungen führen zu neuen Termin- und Preisvereinbarungen.

2.4. Individuelle Software erfordert eine Abnahme binnen 4 Wochen. Erfolgt keine Abnahme, gilt die Software als abgenommen.

2.5. Bei Standardprogrammen bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs.

2.6. Wird die Ausführung unmöglich, kann der Auftragnehmer zurücktreten. Kosten trägt der Auftraggeber, wenn er die Unmöglichkeit verursacht hat.

2.7. Versand erfolgt auf Risiko des Auftraggebers; Schulungen werden gesondert verrechnet.

2.8. Barrierefreiheit ist nicht inkludiert, außer separat vereinbart. Der Auftraggeber ist für rechtliche Prüfungen seiner Inhalte verantwortlich.

2.9. Dokumentation und Quellcode werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung übergeben.

2.10. Systempasswörter werden nur offengelegt, wenn kein Betreuungsvertrag besteht, alle Zahlungen beglichen sind und ein Gewährleistungsverzicht erfolgt.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise exkl. USt. und ab Geschäftssitz des Auftragnehmers.

3.2. Standardprogramme zu Listenpreisen; Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand.

3.3. Reise- und Nächtigungskosten werden gesondert verrechnet; Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

4. Liefertermin

4.1. Termine werden angestrebt.
4.2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3. Teillieferungen sind zulässig.

5. Zahlung

5.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.
5.2. Teilrechnungen zulässig.
5.3. Zahlungsverzug berechtigt zum Einstellen der Arbeiten und Rücktritt.
5.4. Zahlungen dürfen nicht wegen Mängeln zurückgehalten werden.
5.5. Eigentumsvorbehalt bis vollständige Bezahlung.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Auftraggeber erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht nach Zahlung.
6.2. Exklusive Rechte nur, wenn vereinbart; Drittbestandteile ausgenommen.
6.3. Kopien nur für Archivzwecke erlaubt.
6.4. Schnittstellenoffenlegung nur gegen Kostenvergütung.
6.5. Drittsoftware (z. B. Microsoft) unterliegt deren Lizenzbedingungen.

7. Rücktrittsrecht

7.1. Bei Verschulden des Auftragnehmers und nicht erbrachter Leistung trotz Nachfrist kann der Auftraggeber zurücktreten.
7.2. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferpflicht.
7.3. Stornos nur mit Zustimmung; Stornogebühr 30 % des Restauftragswertes.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Software erfüllt Funktionen laut Dokumentation.
8.2. Voraussetzungen für Fehlerbeseitigung:
– Fehleranzeige nach § 377 UGB
– ausreichende Fehlermeldung
– Bereitstellung erforderlicher Unterlagen
– keine Eingriffe durch den Auftraggeber
– Betrieb gemäß Spezifikation

8.2.2. Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung.
8.2.3. Notwendige Korrekturen bis Übergabe kostenlos.

8.3. Fehler durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter werden verrechnet.

8.4. Keine Gewähr bei unsachgemäßer Bedienung, geänderten Systemumgebungen oder Transportschäden.

8.5. Keine Gewähr bei veränderten Programmen des Auftraggebers.

8.6. Bei Änderungen bestehender Software bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderungen.

8.7. Gewährleistungsfrist: 6 Monate; Verjährung 1 Monat nach Ablauf.

8.8. Aktualisierungspflichten gemäß VGG werden ausgeschlossen, sofern nicht vereinbart.

9. Haftung

9.1. Haftung nur bei grobem Verschulden; unbeschränkt bei Personenschäden.
9.2. Keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust etc.
9.3. Verjährung spätestens 1 Jahr nach Kenntnis.
9.4. Ansprüche gegen Dritte werden abgetreten.
9.5. Bei vereinbarter Datensicherung: Haftung für Wiederherstellung max. 10 % der Auftragssumme, max. 15.000 €.

10. Loyalität

10.1. Keine Abwerbung von Mitarbeitern für 12 Monate nach Vertragsende; Verstoß = 1 Jahresgehalt als Pauschalschadenersatz.

11. Datenschutz

11.1. Mitarbeiter des Auftragnehmers unterliegen § 6 DSG.
11.2. Datenschutzerklärung gemäß Art 13/14 DSGVO liegt dem Auftrag bei.

12. Geheimhaltung

12.1. Beide Parteien wahren Betriebsgeheimnisse, außer:
– allgemein bekannt
– ohne Geheimhaltungspflicht erhalten
– unabhängig entwickelt
– behördlich anzuordnen

12.2. Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, wenn sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht; Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
13.2. Ungültige Bestimmungen werden durch wirksame, sinnentsprechende ersetzt.

Mediationsklausel (Empfehlung des Fachverbands)

Streitigkeiten sollen zuerst mit Wirtschaftsmediatoren (ZivMediatG) beigelegt werden.
Erst nach mindestens 1 Monat ohne Einigung dürfen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Kosten der Mediation gelten als vorprozessuale Kosten.

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